Die Geschichte der schwangeren Englischlehrerin Ebru Hazır zeigt deutlich, dass die derzeitige türkische Justiz zur Hölle werden kann. „Meine Ehefrau ist im dritten Monat schwanger. Sie wurde aus ihrem Unterricht rausgeholt und festgenommen. Lasst meine Frau frei,“ fordert ihr Ehemann.
Von Sevinç Özarslan
Uğur Hazır erzählte uns, wie seine Ehefrau morgens um 8.00 Uhr aus der Privatschule abgeholt und weggebracht wurde. „Meine Frau gehört nicht zu den Entlassenen. Gegen uns liegt nichts vor. Wir arbeiten in einer Privatschule in Hatay Kırıkhan. Meine Frau ist Englischlehrerin. Morgens haben sie mir die Unterlagen vorbeigebracht. Sie haben auf die Pause gewartet. Sie haben sie aus dem Unterricht rausgeholt und dann sind wir gemeinsam zur Hausdurchsuchung gegangen,“ erzählt der Ehemann.
Mann wollte vehement, dass seine Ehefrau nach Istanbul gebracht wird, so Uğur Hazır. „Ich habe einen Krankenhausbericht gezeigt, wonach es eine Gefahr für eine Fehlgeburt gibt. Wir haben das Papier gemeinsam mit unserem Anwalt zum Staatsanwalt gebracht. Daraufhin wurde sie nicht nach Istanbul gebracht aber sie musste erst einmal die erste Nacht in Polizeigewahrsam verbringen. Aus Istanbul seien noch keine Unterlagen bezüglich der Ermittlungen gekommen. Auf die Frage, was gegen sie vorgeworfen wird, bekommen wir keine Antwort. Ich erwidere, dass meine schwangere Frau in Polizeigewahrsam gehalten wird. Es gebe nichts, was sie dagegen tun können, antworten uns die Beamten. Sie hat die erste Nacht im Polizeigewahrsam in Hatay verbracht,“ erzählt ihr Mann.
Seit 5 Jahren als Lehrerin tätig
Uğur Hazır (28) war Lehrer an einer Privatschule in Şanlıurfa, bis er mit dem Dekret 667 entlassen wurde. Der Mann durfte aber im März 2018 wieder zu seiner Arbeit zurück. Gegen seine Ehefrau lag allerdings nichts vor. Sie soll seit 5 Jahren als Lehrerin gearbeitet haben. Ebru Hazır (26) habe ihren Abschluss als Englischlehrerin im Juni 2018 an der Fatih Universität gemacht. Danach habe Sie an Privatschulen in Bakirköy, Şişli und Halkalı unterrichtet.
Sicherheitsüberprüfung bestanden
Das seit 6 Monaten in Hatay lebende Paar sei dahin gezogen, weil sie dort eine Arbeit gefunden hätten. „In der Türkei werden vor den Einstellungen Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. Auch Privatschulen haben diese Regelungen eingeführt. Die wurden auch bei mir und meiner Frau durchgeführt. Wir mussten die Sicherheitsunterlagen unterschreiben. Die Provinzpolizeidirektion schickt dann ein Schreiben, das keine Bedenken vorliegen und die Einstellung durchgeführt werden können,“ so Uğur Hazır.
Über den Grund der Festnahme seiner Frau sagt der Ehemann: „Ihr Name taucht in einer Befragung von einer Frau auf, die 2017 ihren Abschluss an der Fatih Universität gemacht hat. Ich glaube deswegen ist sie festgenommen worden. Es sieht so aus, dass die Ermittlungen in dem Fall in İstanbul Çağlayan eingestellt wurden. Vermutlich wurden die Ermittlungen in Hatay erneut eingeleitet. Den Grund kenne ich nicht. Wenn die Ermittlungsakten aus Istanbul kommen werden wir es erfahren,“ sagte der Ehemann der Inhaftierten.
Am 10. November ins Krankenhaus gebracht
Die schwangere Ebru Hazır hat ihren Mann am 19. Dezember 2017 geheiratet. Wegen der Gefahr einer Fehlgeburt wurde sie am 10. November ins Krankenhaus gebracht. „Wir haben am 11. November einen Krankenhausbericht bekommt, wonach ein Fehlgeburtsrisiko bestehe. Am 10. November ist meine Frau angesichts der bevorstehenden Gedenkveranstaltung (Anm. d. Red.: Todestag von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk) aufgewacht, weil sie Probleme hatte. Ich kann mich sehr gut erinnern. Ich wollte an der Gedenkveranstaltung teilnehmen. Die hiesigen Krankenhäuser konnten wegen des hohen Risikos einer Fehlgeburt nichts tun, deswegen habe ich sie ein Privatkrankenhaus im Stadtzentrum gebracht. Dort hat sie eine Nacht verbracht. Ich habe die Unterlagen dazu dem Staatsanwalt gegeben. Es gibt ein ärztliches Attest, wonach es ein Fehlgeburts-Risiko gibt. Wir können diese Schuld nicht auf uns nehmen, sagte ich. Meine Frau muss entlassen werden,“ erzählt der besorgte Ehemann.