Es sind Bilder die zeigen, wie Dorfbewohner gefoltert wurden. Polizisten hatte die blutigen Köpfe ihrer Opfer gegen Toilettenschüsseln gedrückt und sich dabei fotografieren lassen. Das Gericht sah dennoch in den Fotos keinen Beweis für Folter. Die Peiniger sind ohne Konsequenzen davongekommen.
3.000 TL Geldstrafe auf Bewährung
Am 9. Juni 2017 hatte es einen Angriff auf die Polizeistation von Gevaş bei Van gegeben. Daraufhin wurden 4 Dorfbewohner festgenommen, die zuvor vom Pilze sammeln zurückgekommen waren. Auf dem Polizeirevier wurde die Männer stundenlang gefoltert. Die Sicherheitsbeamten hatten die Fotos sogar in den sozialen Medien geteilt. Auf den Bildern sind die vier Männer zu sehen, wie sie blutüberströmt von ihren Peinigern gefoltert werden. Das zuständige Gericht hat jetzt das Verfahren eingestellt. Das Berufungsgericht in Erzurum hat lediglich den Polizeibeamten O.Ş. zu einer Geldstrafe von 3.000 TL auf Bewährung verurteilt. Begründet hatte das Gericht sein Urteil zudem damit, dass es keine Folter sei, sondern eine Überschreitung des Rechts der Gewaltanwendung.
Belohnung für Täter
Die Richter sind der Auffassung, dass der Betroffene keine weiteren Straftaten begehen werde. Sollte der Polizeibeamte in den kommenden fünf Jahren keine Straftaten begehen, wird die Geldstrafe erlassen. Die Opfer sehen in dem Urteil eine Belohnung für die Täter, da diese praktisch ohne Strafe davonkommen werden.
Dorfbewohner waren Pilze sammeln
Vorausgegangen war ein Angriff auf das Polizeipräsidium von Gevaş bei Van am 9. Juni 2017. Danach wurden die vier Dorfbewohner von den Polizisten festgenommen, die auf dem Rückweg vom Pilzesammeln waren. Während ihres Polizeigewahrsams wurden Abdulselam Aslan (32), Cemal Aslan (53), Halil Aslan (48) und Nejdet Beysüm (29) von ihren Peinigern schwer misshandelt. In den Zeitungen tauchten Nachrichten unter dem Titel “4 Terroristen nach Anschlag auf Polizeipräsidium in Gevaş festgenommen” auf. Als die Beamten aber bemerkten, dass die Männer unschuldig sind, wurden sie wieder freigelassen.